Unser Terminkalender

Schule ist ein Ort der Bildung und Gestaltung, aber auch ein Ort des Zusammenlebens, an dem unsere Kinder viel Zeit verbringen.

Um den Schul- und Lernalltag möglichst optimal zu gestalten, wurde im Jahre 2002 unser Förderverein gegründet mit dem Ziel, die Schülerinnen und Schüler finanziell, ideell und mit Tatkraft in vielfältiger Weise zu unterstützen.

 

Der Verein hat sich Folgendes zur Aufgabe gemacht:

  • Ausstattung der Schulbibliothek
  • Schulhofgestaltung
  • Anschaffung von Pausenspielen für Klassenzimmer und Schulhof
  • Zuschüsse zu Klassenfahrten und Landschulheimaufenthalten
  • Finanzierung von Theateraufführungen
  • Unterstützung größerer und kleinerer Projekte
  • Mitfinanzierung von Gewaltpräventionsprojekten

 

Die Durchführung dieser Aufgaben finanzieren wir aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Zuwendungen sowie dem Erlös aus den vielen Aktivitäten des Vereins - oft in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat.

 

Um all dies weiterhin zu ermöglichen, freuen wir uns über jedes neue Mitglied sowie über kleinere und größere Geldspenden.

So wünschen wir uns, dass sich viele Eltern im Interesse ihrer Kinder dazu entschließen, dem Förderverein beizutreten um die Arbeit des Vereins finanziell, materiell und/oder durch ihr persönliches Engagement und ihre Ideen zu unterstützen.

 

Die Beitrittserklärung können Sie hier herunterladen oder Sie kontaktieren uns per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Seien Sie mit dabei - und unterstützen Sie so jede Schülerin und jeden Schüler!

 

Der Vorstand:

Bianca Acker                            1. Vorsitzende

Petra Alt                                  2. Vorsitzende

Carmen Müller                         Kassenwartin

 

Sie möchten gerne spenden?

Förderverein der Kastanienhof-Grundschule Oberhausen

Volksbank Kraichgau

IBAN: DE34 6729 2200 0012 0776 02

BIC:   GENODE61WIE

 

Wir sind vom Finanzamt Bruchsal als gemeinnützig anerkannt und stellen Ihnen gerne eine Spendenquittung aus.

Vielen Dank!

 

Infos und Aktionen:

 

Hier finden Sie unsere aktuelle Satzung.

 

                              Satzung

 

des Fördervereins der

Grundschule Oberhausen e.V.

 

 

Satzung des Fördervereins

Der Grundschule Oberhausen e.V.

Jahnstraße 2, 68794 Oberhausen

 

Präambel

Zur Unterstützung der Grundschule Oberhausen in der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen besteht die Aufgabe des Fördervereins:

  • In der Zusammenarbeit mit der Schulleitung, den Lehrern und Eltern
  • In der Förderung des körperlichen und geistigen Wohls sowie

des Gemeinschaftsgeistes der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Oberhausen.

 

  • 1 – Name, Sitz und Geschäftsjahr
  1. Der Verein führt den Namen „Förderverein der Grundschule Oberhausen“, im Nachfolgenden Verein genannt.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Oberhausen-Rheinhausen im Landkreis Karlsruhe des Landes Baden-Württemberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“. Er ist unter der Adresse der Grundschule Oberhausen-Rheinhausen zu führen.
  3. Das Geschäftsjahr ist mit dem Kalenderjahr identisch.

 

  • 2 – Zweck und Aufgaben des Vereins
  1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Aufgabenordnung. Die Mittel des Vereins und etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten weder Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins, noch werden Personen durch Ausgaben begünstigt, die dem Zweck des Vereins nicht entsprechen. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  1. Der Verein verfolgt als ausschließliches Ziel die Förderung und Unterstützung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Zu diesem Zweck arbeitet der Verein eng mit den Lehrern, Eltern und Schülern zusammen.
  2. Der Verein versucht, seinen gestellten Aufgaben gerecht zu werden, indem er
  • Mit seinen Mitteln bedürftige Schülerinnen und Schüler bei der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen unterstützt, Unterrichtsmittel beschafft, die über den normalen Bedarf hinausgehen,
  • Die Öffentlichkeitsarbeit der Schule unterstützt und damit das Verständnis für die Erziehungs- und Bildungsarbeit stärkt,
  • Die Schulgemeinschaft zwischen Lehrern, Eltern und Schülern bei gesellschaftlich – kulturellen Veranstaltungen unterstützt,
  • Die Verbindung zu schulnahen Institutionen aufnimmt und pflegt.

 

  • 3 – Mitgliedschaft

        Beitrag, Austritt und Ausschluss

  1. Mitglied im Verein kann jeder werden, der die Vereinszwecke fördern will.
  2. Die Mitgliedschaft wird durch Unterschrift einer Beitrittserklärung erworben. Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres beendet werden. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht mindestens vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres eine schriftliche Kündigung erfolgt.
  3. Der Jahresbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt und jährlich erhoben.
  4. Der Verein haftet für Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen.
  5. Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen, wenn diese grobe Verstöße gegen das Vereinsinteresse feststellt.

 

  • 4 – Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • Die Mitgliederversammlung (§ 5)
  • Der Vorstand (§ 6)

 

  • 5 – Mitgliederversammlung
  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
  2. Der Vorstand lädt zu dieser Mitgliederversammlung mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich ein.
  3. Mit der schriftlichen Einladung wird zugleich die vorläufige Tagesordnung versandt.
  4. Zusätzliche Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens eine Woche vor dem Termin schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
  5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
  6. Die Mitgliederversammlung nimmt die Rechenschaftsberichte des Vorstandes und der Kassenprüfer entgegen und erteilt Entlastungen.
  7. Die Mitgliederversammlung wählt:
  • Den Vorstand, soweit es Wahlämter sind
  • Zwei Kassenprüfer
  1. Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt,
  • wenn der Vorstand die Einberufung für erforderlich hält,
  • wenn mindestens ¼ der Mitglieder sie unter Angabe von Zweck und Gründen verlangen.
  1. Zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich eingeladen (siehe § 5 Absatz 2).
  2. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

 

  • 6 – Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • dem Vorsitzenden
  • dem Stellvertreter
  • dem Kassier
  • dem jeweiligen Elternbeiratsvorsitzenden
  • dem Schulleiter

Der Vorstand wird auf 2 Jahre gewählt.

Der Verein wird vertreten vom Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

Jeder ist alleine vertretungsberechtigt.

Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1.Vorstizenden den Verein vertritt.

 

  • 7 – Protokollierung von Beschlüssen

Es wird über den Verlauf und die Verhandlungen von Mitgliederverhandlungen und Vorstandssitzungen jeweils eine Niederschrift angefertigt. Sie ist von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

 

  • 8 – Satzungsänderung

Die Mitgliederversammlung kann Satzungsänderungen mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen.

 

  • 9 – Auflösung des Vereins
  • Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss außerordentlichen Mitgliederversammlung, zu der mindestens 14 Tage vorher unter Angabe des Zwecks zu laden ist.
  • Die Auflösung gilt als erfolgt, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung stimmen.
  • Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Grundschule Oberhausen (Kastanienhof-Grundschule) in der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen, die das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für die Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden ist.

 

  • 10 – Inkrafttreten

Die Satzung ist errichtet am 06. Mai 2002.

Die Gründung des Fördervereins der Grundschule Oberhausen erfolgte gleichzeitig.

Die Gründungsmitglieder sind namentlich im Gründungsprotokoll aufgeführt. Die Errichtung der Satzung erfolgte gleichzeitig.

Die Eintragung beim zuständigen Registergericht wird unter Beachtung des § 59 BGB umgehend beantragt. Des weiteren ist beim Finanzamt Bruchsal die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu beantragen.

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